Quelle: www.immowelt.de
170.000,00 €
485
m2
72221 Haiterbach
Immobilientyp: Grundstück
Das Grundstück liegt am Ortsrand von Oberschwandorf -Richtung Sportplatz- in Südostlage mit unverbaubarer Hanglage. Das Hanggrundstück hat eine Größe von 485m² und bietet einen wunderschönen Ausblick. Das Grundstück ist noch unerschlossen,
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liegt aber in einem Wohngebiet und ist sofort bebaubar.
Passende Immobilien in der Umgebung von Haiterbach:
72213 Altensteig
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Den Traum vom Eigenheim können Sie auf diesem schönen Bauplatz wahr werden lassen.
Dieses Grundstück bietet genügend Platz für ein Haus, Garagen und Garten.
Für Kinder ist das schöne Grundstück ein Paradies.
Auch Haustiere haben hier
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genügend Raum sich auszutoben
und nicht zuletzt erfreut sich jeder Hobbygärtner an den vorhandenen Obstbäumen.
Weitere Angebote unter www.GARANT-IMMO.de
Quelle: immobilien.stuttgarter-zeitung.de
110.000,00 €
900
m2
72213 Altensteig
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Den Traum vom Eigenheim können Sie auf diesem schönen Bauplatz wahr werden lassen.
Dieses Grundstück bietet genügend Platz für ein Haus, Garagen und Garten.
Für Kinder ist das schöne Grundstück ein Paradies.
Auch Haustiere haben hier
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genügend Raum sich auszutoben
und nicht zuletzt erfreut sich jeder Hobbygärtner an den vorhandenen Obstbäumen.
Weitere Angebote unter www.GARANT-IMMO.de
Quelle: www.immobilienscout24.de
63.720,00 €
354
m2
72202 Calw (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle: www.immowelt.de
250.000,00 €
571
m2
72202 Nagold
Immobilientyp: Grundstück
Dieses wunderschöne ebene Wohnbaugrundstück bietet reichlich Platz für ein Einfamilienhaus mit Garage und einem schönen Garten. Gemäß Bebauungsplan kann auf dem Grundstück ein Einzelhaus mit bis zu 2 Wohneinheiten errichtet werden. Die
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Grundflächenzahl beträgt 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,6. Die Anzahl der Vollgeschosse wird gemäß Bebauungsplan auf ein Vollgeschoss mit einem Dachgeschoss als Höchstgrenze festgesetzt. Es gilt die offene Bauweise. Zulässig sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 38°. Die Satteldächer müssen auf beiden Seiten der Firstlinie die gleiche Dachneigung besitzen. Dachaufbauten in Form von Schleppgauben sind zulässig und dürfen in ihrer Breite 0,5 der Trauflänge nicht überschreiten.