Quelle: www.immowelt.de
Preis auf Anfrage
37.607
m2
49610 Quakenbrück
Immobilientyp: Grundstück
Im Baugebiet "Vehrer Hagen" auf der Hengelage in Quakenbrück entstehen auf einer ca. 5 Hektar großen Fläche 37.607 m² Bauland. Das Baugebiet besteht aus 51 Bauplätzen mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 740 m². Gemeinsam
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mit der Stadt Quakenbrück und dem Wasserverband Bersenbrück entwickelt die Kreissparkasse Bersenbrück ein klimafreundliches Baugebiet mit 5 Grundstücken für Mehrfamilienhäuser mit maximal 4 Einheiten in 2-geschossiger Bauweise (WA1), mit weiteren 4 Grundstücken für Mehrfamilienhäuser mit maximal 4 Einheiten in 1-geschossiger Bauweise (WA2) und insgesamt 42 Baugrundstücken für Ein-/ Zweifamilienhäuser in 1-geschossiger Bauweise (WA3). Als Energiestandard für alle Gebäude ist der KFW 40 Standard vorgesehen. Die Beheizung soll mit Erd- oder Luftwärmepumpen erfolgen und 25 % der nutzbaren Dachflächen sind mit Photovoltaikanlagen oder Solarwärmekollektoren zu versehen. Für das Sammeln von Niederschlag sind je nach Gebäudetyp 3 m³ bis 10 m³ fassende Zistern
Quelle: www.immobilienscout24.de
Preis auf Anfrage
37.607
m2
49610 Osnabrück (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Passende Immobilien in der Umgebung von Quakenbrück:
Quelle: www.immowelt.de
375,00 €
49593 Bersenbrück
Immobilientyp: Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
98.000,00 €
500
m2
49393 Vechta (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle: www.immowelt.de
135.000,00 €
900
m2
49393 Lohne
Immobilientyp: Grundstück
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück in Kroge-Ehrendorf, einer Bauernschaft in Lohne. Das Grundstück liegt im Zentrum von Kroge-Ehrendorf gegenüber des Sportplatzes. Der Kindergarten, die Schule und der Bäcker befinden sich in unmittelbarer
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Nachbarschaft. Grundstücksfläche: ca. 900 m² Ein Bebauungsplan liegt für dieses Gebiet nicht vor. Bebaubar gemäß § 34 BauGB Das Grundstück befindet sich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 BauGB. Hinweise zur Bebauung: 1. Das Bauvorhaben hat sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. 2. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. 3. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Ein positiver Bauvorbescheid liegt bereits vor. Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen liegen am Grundstück. Die planungsrechtlichen Vorgaben zu dem Grundstück sollten im Vorfeld einer baulichen Maßnah